Erbe anlegen

Eine 57-jährige Schuldirektorin erbt von ihrem Vater in Erbengemeinschaft mit zwei Geschwistern ein Einfamilienhaus, ein Firmengebäude und drei vermietete Eigentumswohnungen. Sie sucht Beratung und Begleitung bei der Vermögensaufteilung durch den Teilverkauf der Immobilien. Ziel ist es dabei gleichzeitig auch, sich nicht mit den Geschwistern zu zerstreiten, sondern den Familienfrieden zu erhalten.

Meine Aufgabe ist es hier, zunächst eine Mediation in der Erbengemeinschaft durchzuführen, dann die sich anschließenden Bank- und Rechtsanwaltsgespräche zu begleiten und der Klientin letztendlich die notwendige Investitionsberatung zu geben, die ihre Lebensverhältnisse und Prioritäten berücksichtigt. Im Ergebnis kann die Klientin das Einfamilienhaus an die Lebenspartnerin des Vaters vermieten. Das Firmengebäude nutzt sie für die eigene Kunstschule und baut sich darin ihre eigene Wohnung aus. Die weiteren Immobilien und das Barvermögen werden unter den drei Erben wertausgleichend verteilt.

Andere Beispiele aus meiner Beratungspraxis: